KUW
Was ist KUW?
KUW bedeutet kirchliche Unterweisung. Durch Synode-Beschluss ist sie für alle Kirchgemeinden unseres Kantons verbindlich.
Die KUW beginnt in der 3. Klasse und endet mit der Konfirmation am Ende des 9. Schuljahres. Die Kirchgemeinde unterstützt damit die Eltern, die sich mit dem Taufversprechen verpflichtet haben, ihr Kind auf den christlichen Glauben hin zu erziehen.
Wie ist die KUW aufgebaut?
KUW I: 3. Klasse
KUW II: 4. bis 6. Klasse
KUW III: 7. bis 9. Klasse
In der 6. Klasse werden keine Lektionen erteilt, jedoch sind Gottesdienstbesuche vorgesehen.
Welche Ziele verfolgt die KUW?
«Aufgabe der Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben der Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen. Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Noten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt.» (Kirchenordnung der Bernischen Kirche)
Elternkontakte
Die KUW-Verantwortlichen pflegen den Kontakt mit den Eltern durch Briefe, an Elternabenden und Gottesdiensten sowie weiteren Besuchen.
Das gute Gelingen der KUW hängt wesentlich auch von der Unterstützung der Eltern ab. Ein Elternbesuch im Unterricht ist jederzeit möglich.
Voraussetzung zum Besuch der KUW
Voraussetzung zur KUW ist die schriftliche Anmeldung (Einschreiben). Damit verpflichten sich die Eltern, dass ihr Kind das KUW-Pensum in seinem gesamten Umfang (inkl. Gottesdienste) besucht. Die Taufe wird für die KUW nicht vorausgesetzt. Sie kann jederzeit wahrend oder nach der KUW erfolgen.
Wie verbindlich ist der Besuch der KUW?
Der Besuch der KUW sowie die Konfirmation sind grundsätzlich freiwillig. Wer sich bzw. sein Kind jedoch für die KUW einschreibt, erklärt sich bereit, die vorgeschriebenen Unterrichts-, Gottesdienst- und sonstigen Kirchgemeindeveranstaltungen (insbesondere Lager) zu besuchen. Die KUW bildet mit allen ihren Teilen ein zusammenhängendes Angebot. Wenn Teile davon versäumt werden, sind diese in geeigneter Weise nachzuholen. Nur wer die ganze KUW besucht, kann sich konfirmieren lassen.
Absenzen
Die Regelung der Schule mit den fünf freien Halbtagen hat für die KUW keine Gültigkeit. Wer den KUW-Unterricht aus zwingenden Gründen fehlen muss, setzt sich vorgängig mit der Unterrichtperson in Verbindung.
Unterrichtsklima
Ein gutes Unterrichtsklima ist für uns eine wichtige Grundvoraussetzung. Die Jugendlichen sollen spüren, dass sie ernst genommen werden. Kommt es dennoch zu empfindlichen Störungen durch einzelne Schüler oder Schülerinnen, wird die unterrichtende Person nötigenfalls zusammen mit dem Kirchgemeinderat geeignete Massnahmen zur Abhilfe treffen.
Austritt
Der Austritt aus der KUW ist grundsätzlich jederzeit möglich. Dazu ist allerdings eine ausgefüllte Verzichtserklärung der Eltern notwendig (erhältlich im Sekretariat). Diese ist an die Pfarrperson oder an den Kirchgemeinderat zu richten.
Konfirmation
Die Konfirmation findet in Form eines Gemeindegottesdienstes im Frühjahr statt. Die Bitte um den Segen Gottes begleitet die jungen Menschen in ihren neuen Lebensabschnitt.
Gedanken über die Konfirmation
(Pfingsten 2009) Bericht eingesannt.